Freitag, 5. Juli 2013

Versicherungspflicht für Sicherheitspersonal auf See und Futtermittelhersteller

Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. 


Während sich die Mühe der Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ausbezahlt hat, hat die Politik in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen verabschiedet.

So hat Ende Februar der Bundestag Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verabschiedet, die eine Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller vorschreiben. Zum anderen ist am 21.06.2013 der neue Paragraf 31 GewO in Kraft getreten. Dieser sieht eine Pflicht-Haftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vor. mehr...