Mittwoch, 17. Juli 2013

BGH verhandelt über Zulässigkeit der Kostenausgleichsvereinbarung

Ist die sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung transparent? Ist sie mithin mit dem im VVG geregelten Rückkaufswert vereinbar? Oder stellt sie doch ein Umgehungsgeschäft dar? Mit diesen Fragen befasst sich am kommenden Mittwoch der Bundesgerichtshof.


Mit Spannung wird für den kommenden Mittwoch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) erwartet. Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat wird sich nämlich mit der Frage befassen, ob sogenannte Kostenausgleichsvereinbarungen zulässig sind. 


Bei der Kostenausgleichsvereinbarung handelt es sich neben dem eigentlichen Versicherungsvertrag um einen separaten, zweiten Vertrag, in dem die Beratungskosten oder die Einrichtungskosten für den Vertrag enthalten sind. 

Die Karlsruher Richter verhandeln über die Zulässigkeit solcher gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Versicherer bei Abschluss einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung. mehr...