Samstag, 6. Juli 2013

Wenn der Ehrenkodex zur Haftungsfalle wird

Mit ihrer Unterschrift unter einem Ehrenkodex gehen Vermittler eine vertragliche Verpflichtung ein. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift jedoch regelmäßig bei Verstößen auf Grund gesetzlicher Vorgaben. Um der Gefahr einer Deckungslücke zu entgehen, sollten Vermittler daher ihre VSH unter die Lupe nehmen.


Seit Anfang dieses Monats sind die Versicherungsunternehmen aufgefordert, dem verschärften Verhaltenskodex für den Vertrieb beizutreten, der im November 2012 von der Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beschlossen wurde. 


Der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) hat für seine Mitglieder einen eigenen Kodex erarbeitet. Auch andere Interessenverbände, in denen selbstständige Vermittler und Makler organisiert sind, haben sich Selbstverpflichtungen auferlegt. 

Und einzelne Vermittler haben allein für sich selbst Ehrensätze aufgestellt, mit denen sie zum Beispiel auf ihrer Internetseite werben. Fälle von Fehlberatungen und Provisionsexzesse wie auch fragwürdige Incentive-Reisen sind wohl für viele Vermittler Grund genug, sich positiv mit einem Ehrenkodex abzugrenzen. mehr...