Das AIFM-Umsetzungsgesetz ist am 22.07.2013 in Kraft getreten. Mit den Änderungen in der Erlaubniserteilung des § 34f müssen ebenfalls die Anforderungen an den Versicherungsnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung angepasst werden.
Hat ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung noch den erforderlichen Versicherungsschutz? Diese Frage stellt sich aufgrund das AIFM-Umsetzungsgesetzes, welches am 22.07.2013 in Kraft getreten ist.
Durch die Schaffung eines Regelwerkes für sämtliche Investmentfonds, offene wie auch geschlossene Fonds, sind gleichzeitig Änderungen in der Erlaubniserteilung des § 34f einhergegangen. Die Anforderungen an den Versicherungsnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung müssen an das neue AIFM-Umsetzungsgesetz angepasst werden.
Das heißt, dass der Versicherer des Finanzanlagenvermittlers Versicherungsschutz für die jeweilige Produktkategorie des § 34f GewO neue Fassung bestätigen muss. So soll eine Deckungslücke vermieden werden. mehr...