Donnerstag, 15. August 2013

Chance zur Rückkehr in die Krankenversicherung

Menschen ohne Krankenversicherung haben ab sofort fünf Monate Zeit, ohne Schuldenberg in eine gesetzliche Krankenkasse zurück zu kehren.


Es gelte zu Recht Versicherungspflicht in Deutschland, so Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Die kommenden fünf Monate böten Nichtversicherten die Chance, ihre Gesundheitsversorgung auf sichere Beine zu stellen. 


Und dies ohne Sorgen über Schulden oder Versäumnisse der Vergangenheit. Damit könnten auch diese Menschen wieder an der Gesundheitsversorgung teilhaben, ohne dass sie durch Säumniszuschläge in eine Spirale immer neuer Schulden gerieten, sagte die Politikerin.

Das entsprechende Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung gilt ab dem 1. August. Durch dieses Gesetz können ehemaligen gesetzlich Versicherten die Beitragsschulden erlassen werden, wenn sie sich bis zum 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden. 

Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt. mehr...