Freitag, 2. August 2013

Pflichtversicherung für Seeforderungen und Wrackbeseitigung

Anfang Juli ist das Seeversicherungsnachweisgesetz in Kraft getreten. Es enthält drei Nachweispflichten über das Bestehen einer Versicherung: Für die Haftung für Seeforderungen, für Wrackbeseitigungskosten und für die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden.


Am 13.01.2012 prallte das Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ an der Küste der toskanischen Insel Giglio gegen einen Felsen und kenterte. Noch immer liegt das riesige Schiffswrack vor dem Hafen. Bis Ende des Jahres soll der Koloss abgeschleppt werden, wenn alles gut geht. 


Zwar gab die Havarie des einstmals größten italienischen Kreuzfahrtschiffes nicht den Anlass für die Bundesregierung, das „Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht“ zu verabschieden. 

Vielmehr sollen durch diesen Erlass europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Inhalt des Gesetzes ist allerdings unter anderem auch eine Versicherungspflicht und ein Nachweis für die Haftung von Wrackbeseitigungskosten. mehr...