Montag, 12. August 2013

Betreuungsgeld für Altersvorsorge und Bildungssparen bald möglich?

Während es das Betreuungsgeld seit dem 01.08.2013 gibt, liegt das Betreuungsgeldergänzungsgesetz noch beim Bundesrat. Es sieht vor, das Betreuungsgeld auch für Riester- oder Rentenversicherungen oder eine Ausbildungsversicherung zu nutzen.


Top oder Flop? Die Meinungen zum Betreuungsgeld, das es seit Anfang dieses Monats gibt, gehen weit auseinander. Bisweilen wird das Für und Wider mit ideologischer Hartnäckigkeit ausgefochten. Um jene, um die es geht, kann man dabei schwerlich befragen: Kleinkinder unter drei Jahren. 


Diese sollen für einen Zeitraum von maximal 22 Monaten 100 Euro bekommen – vom 01.08.2014 an erhöht sich der Betrag dann auf 150 Euro. Voraussetzung ist, dass die Kinder kein öffentlich gefördertes Betreuungsangebot wie eine Kita in Anspruch nehmen. 

Das Betreuungsgeld wolle Familien mit kleinen Kindern mehr Freiräume eröffnen, damit sie ihr Familienleben nach ihren eigenen Wünschen gestalten könnten, schreibt das Bundesfamilienministerium. mehr...