Vor knapp zwei Wochen ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in Kraft getreten. Dieses sieht eine Haftungsbeschränkung vor, wodurch sich Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung von Steuerberatern und Rechtsanwälten ergeben.
Am 19.07.2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Kraft getreten.