Donnerstag, 1. August 2013

Leistungspflicht auch bei wissentlicher Pflichtverletzung

Vor knapp zwei Wochen ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in Kraft getreten. Dieses sieht eine Haftungsbeschränkung vor, wodurch sich Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung von Steuerberatern und Rechtsanwälten ergeben.


Am 19.07.2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Kraft getreten. 


Die Bundesregierung möchte damit den Angehörigen Freier Berufe die Möglichkeit eröffnen, sich für die neue Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) entscheiden zu können. mehr...