Mittwoch, 11. Dezember 2013

Riester-Fonds und Rentenversicherungen im Visier der Verbraucherschützer

Verbraucherschützer haben einen Lebensversicherer wegen „undurchschaubarer“ Riester-Fondsrenten abgemahnt. In zwei anderen Fällen gingen die Verbraucherschützer gegen Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen vor – und siegten jeweils in erster Instanz.



Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV) haben die Vertragsklauseln zum Rückkaufswert und zu Stornoabzügen in Riester-Fondsrenten der HDI Lebensversicherung AG abgemahnt. Zuvor hätten die beiden Organisationen in einem Verfahren gegen die klassische Riester-Rente der Allianz bereits einen ersten Erfolg erzielt, so die Verbraucherzentrale Hamburg. 

„Fondsgebundene Riester-Verträge sind noch undurchschaubarer als klassische Angebote“, so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Daher ist es besonders perfide, im Kleingedruckten derartiger Verträge solche Paragrafen zu Abschlusskosten und Stornoabzügen zu verstecken, die bei anderen Verträgen längst nicht mehr zulässig sind“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer seien die im Kleingedruckten der Verträge aufgeführten Klauseln zur sogenannten Zillmerung und zu den Stornoabzügen nicht hinreichend transparent. Dies führe dazu, dass Kunden, die ihren Vertrag abbrechen oder beitragsfrei stellten, spürbare Nachteile erleiden müssten. Eigenen Angaben zufolge hätten sowohl die Verbraucherzentrale Hamburg als auch der BdV in der Vergangenheit in vielen Verfahren erfolgreich gegen diese Klauseln gekämpft.

Verbraucherschützer siegen in erster Instanz


In einem anderen Fall hat das Landgericht Stuttgart die Stuttgarter Lebensversicherung AG verurteilt, bestimmte Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen nicht mehr zu verwenden (Urteil vom 19. November 2013, Az. 11 O 47/13). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Versicherungsunternehmen verklagt, wie es mitteilt.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale habe der Stuttgarter Versicherer wie viele andere Unternehmen der Branche in seinen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungsverträgen Klauseln verwendet, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unrechtmäßig seien. 

In Folge dieser Klauseln würden Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie eines sogenannten Stornoabzugs bei vorzeitiger Kündigung ihrer Verträge oft mehrere Tausend Euro verlieren.

Weitere Versicherer betroffen

Das aktuelle erstinstanzliche Urteil gegen das Stuttgarter Versicherungsunternehmen stehe in einer Kette von Prozessen, welche die Verbraucherzentrale Hamburg seit 2007 bis hin zum Bundesgerichtshof gegen die Versicherungswirtschaft führe. 

„Obwohl der BGH im letzten Jahr in mehreren Entscheidungen unsere Rechtsauffassung bestätigt hat, ist es bedauerlich, dass wir immer wieder die Gerichte bemühen müssen, um Versicherungsunternehmen zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu zwingen“, so Castelló. Auch gegen die Versicherer Axa, HDI/Gerling (Aspecta), VGH Provinzial, BHW, R+V, DBV, Skandia, Nürnberger, AachenMünchener und Victoria laufen auf Initiative der Hamburger Verbraucherschützer hin zurzeit Verfahren.

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist ebenfalls gegen die Zurich Lebensversicherung AG vorgegangen. 
Auch hier ging es darum, bestimmte Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen nicht mehr zu verwenden. Vor dem Landgericht Köln siegte die Verbraucherzentrale in erster Instanz, wie sie mitteilte. (ucy)