Freitag, 27. Dezember 2013

Welche Versicherung bei Unfällen durch Silvester-Feurwerk einspringt

Prosit Neujahr: Silvesterfeuerwerk zu Neujahr
Bild: GDV e.V.

Bunte Raketen, laute Böller und Silvesterknaller: Beim Höhepunkt der Silvesternacht sollte man die Gefahren eines Feuerwerks nicht unterschätzen. Neben vielen Sachschäden kommt es immer wieder zu Verletzungen, häufig auch mit bleibenden Gesundheitsschäden. Wie schaut es im Schadenfall dann mit dem Versicherungsschutz aus?


Die meisten Unfälle und Schäden entstünden hauptsächlich durch Unwissenheit, Unachtsamkeit, Übermut und Leichtsinn, was durch Alkoholkonsum noch verstärkt werde, teilt das Hessische Sozialministerium mit. Diese Unfälle und Verletzungen müssten nicht sein.

„Beim Feuerwerk kommt es zu keinen Schäden, wenn man sich vorschriftsmäßig beim Abbrennen der Feuerwerkskörper verhält“, rät denn Staatsminister Stefan Grüttner allen Menschen, die bei der Begrüßung des neuen Jahres nicht auf Feuerwerk verzichten wollen.

Bei Schäden, die durch explodierende Feuerwerkskörper am eigenen Gebäude entstehen, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Die Hausratversicherung ersetzt dagegen Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an den eigenen Einrichtungsgegenständen, entstehen. 

Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.
Raketen aus standsicheren Rohren oder 

Flaschen zünden, nie aus der Hand
Bild: GDV e.V.

Vorsicht vor illegalem Feuerwerk

Verbraucher können in diesem Jahr Feuerwerkskörper in der Zeit vom 28.12. bis 31.12.2013 erwerben. Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sofern keine weiteren regionalen Einschränkungen bestehen, darf das sogenannte Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag und dann ebenfalls nur von Volljährigen abgebrannt werden.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt erinnert daran, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich nicht zulässig sei. Vorsicht sei darüber hinaus bei illegalem und nicht zugelassenem Feuerwerk geboten - die Verwendung sei nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.

Augenverletzungen, Verbrennungen, Brüche

Kühler Kopf sollte nicht nur bei der Knallerei, sondern auch in punkto Alkohol gewahrt bleiben, sagt Jens Krause von der Schweriner Berufsfeuerwehr. „Im letzten Jahr musste der Rettungsdienst verstärkt infolge übermäßigen Alkoholkonsums ausrücken. Außerdem gab es wieder etliche Brand- und Augenverletzungen durch Silvesterknaller“, berichtet er. 


Besonders häufig seien Verletzungen an Augen, Ohren und Händen, ergänzt die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., die zum Jahreswechsel erfahrungsgemäß viele Hilferufe von Personen, die sich mit Feuerwerkskörpern zum Teil schwer verletzt haben, erhalten. Augenverletzungen würden oft durch einen zu geringen Sicherheitsabstand verursacht. Auch die Ohren seien beim Silvesterfeuerwerk gefährdet. Silvesterböller erreichten eine Lautstärke von 130 bis 175 Dezibel. 


Kersten Enke, Leiter der Johanniter-Akademie Hannover, warnt: „Das ist lauter als ein Presslufthammer und kann ein Knalltrauma auslösen, das heißt, der hohe Schalldruck kann zu einer Schädigung des Innenohrs führen. Die Folge ist Schwerhörigkeit in den ersten Stunden oder Tagen, schlimmstenfalls dauerhaft.“ Das wäre dann ein Fall für die private Unfallversicherung

15.000 Feuerschäden rund um Silvester, 35 Mio. Euro Schaden

Denn wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. 

Nach einer Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die allerdings schon einige Jahre zurückliegt, bezahlten die deutschen Versicherer jährlich rund 35 Millionen Euro für über 15.000 Feuerschäden in der Adventszeit und in der Silvesternacht. Die durchschnittliche Entschädigung pro Versicherungsfall sei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und liege aktuell bei rund 2.300 Euro. 

Hauptrisikogruppe: Kinder zwischen 8-15

Oft vorkommende Verletzungen zu Silvester seien auch Verbrennungen und Brüche von Händen und Fingern, verursacht durch zu frühe Explosionen, oder weil Feuerwerkskörper zu lange in der Hand gehalten würden.

Obwohl in der Regel die Erwachsenen böllern, gehörten Kinder im Alter von acht bis 15 Jahren zur Hauptrisikogruppe. Sie sollten nicht unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden dürfen und keinesfalls Blindgänger aufheben. 
Auch Müll- und Altpapiertonnen würden zu Silvester oft mutwillig in Brand gesetzt. Daher empfiehlt Krause, der Feuerwehrmann Schwerins, diese zu Silvester nach Möglichkeit aus den öffentlichen Verkehrsflächen zu entfernen. 

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Nach der Feier...

Wer in der Silvesternacht ausgiebig knallt, sollte am nächsten Tag das Fegen nicht vergessen. Abhängig von der örtlichen Straßenreinigungssatzung können Verursacher übermäßiger Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerksreste verpflichtet werden, diese unaufgefordert wieder zu beseitigen.

Ich wünsche Ihnen ungetrübte Silvesterfreude und ein glückliches 2014. (ucy)