Dienstag, 31. Dezember 2013

Dinner for One: Versicherung kann für James` Schusseligkeit nicht zahlen

Die Missgeschicke des Butlers schlagen mit 2100 Euro zu Buche. Eine Betriebshaftpflichtversicherung würde nur bei James‘ Selbstständigkeit für Schäden aufkommen. Und die Restauration des antiken Tigerfells samt Zahnregulierung käme Versicherer wohl am teuersten.


Beim Silvester-Klassiker „Dinner for One“ geht Butler James einiges kaputt. Nach dem Dinner mit Sir Toby, Admiral von Schneider, Mr. Pommeroy und Mr. Winterbottom ist nicht nur die Tischdecke mit Wein- und Speiseflecken übersaht.

Auch der Teppichboden und natürlich das Tigerfell wurden im Laufe des 90. Geburtstags erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Nicht versicherte Eigenschäden

Die Allianz Versicherungs-AG hat sich den Spaß gemacht und die Schäden berechnet. „Als Angestellter von Miss Sophie sind die durch ihn verursachten Schäden als Eigenschäden von Miss Sophie zu betrachten und damit nicht versichert“, so die Allianz.

Sollte Butler James allerdings selbständig oder zum Beispiel für einen Catering-Service tätig sein, könnten Schäden, die unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zustande kommen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Dann würde die Versicherung für die Reinigungskosten der Tischdecke (10 EUR), des Teppich- und Fußbodens (100 EUR) und sogar des Hauptgangs (Hühnchen, 10 EUR) aufkommen. Der Zinnteller, der James wiederholter Kollision mit dem Tigerkopf im hohen Bogen gegen die Wand fliegt, dürfte den Flug überleben und müsse daher nicht reguliert werden.


Tigerfell schlägt mit 2000 Euro zu Buche

Anders sieht’s mit dem Tigerfell aus: „In Anbetracht des hohen Alters dürfte es sich dabei um ein durchaus älteres, fast antikes Modell handeln“, sagt Christine Maderer von der Allianz. „Kosten für neues Ausstopfen und gegebenenfalls eine Zahnregulierung wären immens. Bis zu 2000 Euro könnten fällig werden", so Maderer.

Bleibt die Frage, in wie weit der alkoholisierte Zustand des Butler’s – verursacht durch Sherry, Weißwein, Champagner und Portwein – bei der Regulierung eine Rolle spielt? 

Hierzu sagt Schadenreguliererin Maderer, dass in einem solchen Fall aus versicherungsrechtlicher Sicht  überlegt werden müsse, ob dieses Risiko überhaupt tragbar sei, da es sich ja um einen Wiederholungstäter handelt. (ucy