Samstag, 14. Dezember 2013

Schuldenfreie Rückkehr in die Krankenkasse

Die Zeit drängt: Menschen, die nicht krankenversichert sind, können noch bis zum Monatsende ohne Beitragsschulden in eine Krankenkasse zurückkehren. 


Bundesweit wird von rund 137.000 Betroffenen ausgegangen, die ohne jegliche Krankenversicherung leben. 
In Deutschland herrscht allerdings seit 2007 Versicherungspflicht. Das heißt, dass sich jeder Bürger bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden muss, um im Krankheitsfall geschützt zu sein. 

Wer dies aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht getan hatte und nun nachholen wollte, erlebte in der Vergangenheit oft eine böse Überraschung.

"Bisher mussten die Beiträge rückwirkend bis zum 01.04.2007 nachgezahlt werden, außerdem haben viele Krankenkassen Säumniszuschläge von bis zu 5 Prozent erhoben", sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. "So entstanden hohe Beitragsschulden, die viele Betroffene an den Rand des Ruins gebracht haben."

"Sorgen Sie für den Ernstfall vor" 

Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt nun bis zum Ende des laufenden Jahres eine Ausnahmeregelung. Betroffenen, die sich bis zum 31. Dezember 2013 anmelden, werden die aufgelaufenen Schulden erlassen. 

Diese Regelung sei dringend notwendig gewesen, so Politikerin Rundt. Es dürfe nicht sein, dass Menschen sich aus Angst vor den Kosten nicht bei einer Krankenkasse anmelden und im Notfall allein dastünden.

Die Ministerin appelliert an Menschen ohne Krankenversicherung, sich bis zum 31.12.2013 bei einer Krankenversicherung anzumelden: „So sorgen Sie für den Ernstfall vor." (ucy)