Das Landgericht Heilbronn hat eine Bank wegen nicht anlegergerechter Beratung verurteilt. Sie hatte einem Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen wollte, eine unternehmerische Beteiligung in Schiffsfonds mit Totalverlustrisiko und unsicheren Ausschüttungen empfohlen. Die Richter verurteilten die Bank zu Schadensersatz.
Empfiehlt eine Bank einem Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Insbesondere dann, wenn der Kunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will.
So hätte die Volksbank Brackenheim-Güglingen in Baden-Württemberg einem Kläger mit diesem Anlageziel keine Schiffsfonds mit Totalverlustrisiko und unsicheren Ausschüttungen anbieten dürfen, urteilte das Landgericht Heilbronn am 13. Februar 2014. Es verurteilte die Bank zu einer hohen Schadensersatzleistung von rund 500.000 Euro inklusive entgangenen Gewinn.
Fehlberatung und andere Pflichtverletzungen
„Vielfach sind von Banken geschlossene Fonds, beispielsweise Immobilienfonds, Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen worden“, so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte.
Die Kanzlei vertrat in diesem Prozess den Bankkunden. Die betreffenden Anleger, sagt Brockmann, könnten sich unter anderem auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen.
Regelmäßig gebe es aber auch darüber hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von Schadensersatzprozessen seien. Nach Feststellung einer Pflichtverletzung müsse jedoch über die weiteren nicht mehr entschieden werden.
Schadensersatz und entgangener Gewinn
Im betreffenden Fall hatte der Anleger auf Anraten der Volksbank im Jahre 2007 mehrere geschlossene Fonds gezeichnet, wie die Schiffsfonds MS „VEGA SPINELL“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, die FHH Fonds Nr. 36 MS „ARIKA“ und MS „MONZA“ GmbH & Co. KG sowie die MT „King Darwin“ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG.
Investiert hatte der Anleger in diese Fonds insgesamt 450.000 Euro. Da die Schiffsfonds zu dem vorgegebenen Anlageziel nicht hätten empfohlen werden dürfen, hat das Landgericht Heilbronn die Bank zu Schadensersatz in Höhe von 455.530,00 Euro verurteilt. Zugesprochen wurde zudem ein entgangener Gewinn in Höhe von zwei Prozent jährlich.