Montag, 7. Oktober 2013

Deutsches Rentensystem weiterhin nur Mittelmaß

Platz 10 von 20: Im internationalen Vergleich liegt das deutsche Altersversorgungssystem nur im Mittelfeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Studie. 


Das deutsche Rentensystem ist weiterhin nur Mittelmaß. Im internationalen Vergleich der Modelle in 20 ausgesuchten Ländern liegt Deutschland auf Platz 10, deutlich hinter den Spitzenreitern Dänemark, Niederlande und Australien. Südkorea, Indien und Indonesien belegen in der Studie die letzten Plätze.

Zu diesem Ergebnis kommt der heute veröffentlichte Melbourne Mercer Global Pension Index 2013, der vom Beratungsunternehmen Mercer bereits zum fünften Mal in Kooperation mit dem Australian Centre for Financial Studies erstellt wurde. 


Die Studie untersucht und bewertet die Altersversorgung verschiedener Länder hinsichtlich ihrer Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Integrität. Dabei wurden neben der staatlichen Rentensysteme und der betrieblichen Altersversorgung auch private Anlagen und Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt.

Vorbild Dänemark
  
Der Grund für das gute Abschneiden des dänischen Systems liegt der Untersuchung zufolge vor allem in der soliden Finanzierung auf Basis eines hohen Vermögens- und Beitragsniveaus. Weitere Vorteile seien die überdurchschnittlichen Leistungen und ein gut reguliertes privates Vorsorgesystem.

Deutschland hat sich im Vergleich zum Vorjahr um zwei Plätze verbessert. Dies liege jedoch vor allem daran, dass einige Bewertungsfaktoren in den Bereichen Angemessenheit und Integrität angepasst wurden und deute nicht auf eine Verbesserung des deutschen Rentensystems hin. 

Reformbedarf am Rentensystem
Nach wie vor seien weitere Reformen nötig, um dem demografischen Wandel und den damit verbundenen besonderen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Unter anderem seien Verbesserungen bei der Anhebung der Mindestrenten für Niedriglohn-Rentner nötig und eine Verpflichtung, die betrieblichen Versorgungsleistungen ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Form einer lebenslänglichen Rente zu gewähren. 

Auch wird eine weitere Erhöhung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer sowie die Pflicht zur laufenden Information der Arbeitnehmer über die erreichten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gefordert. (ucy)