Donnerstag, 31. Oktober 2013

Länder verfolgen weiter Einführung einer Flut-Pflichtversicherung


Sachsens Ministerpräsident Stanislav Tillich, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer.
(Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg)

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Heidelberg appellierten die Bundesländer an die Versicherer, Elementarschutz auch jenen Menschen zu gewähren, die an Gewässern leben. „Die Versicherungen sind hier auch in der Pflicht“, sagte Sachsens Ministerpräsident Stanislav Tillich. Die Assekuranz lehnt eine Pflichtversicherung ab und argumentiert: „99% aller Haushalte sind problemlos versicherbar“.


Das Hochwasserrisikomanagement und die Hochwasservorsorge haben höchste Priorität“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Heidelberg. 


(Bild: GDV - Ihre Deutschen Versicherer)
Beim Hochwasserschutz waren sich die Regierungschefs einig, dass ausreichende Finanzierungsmittel und Fachpersonal benötigt werden. Nicht zuletzt auch um einen vielfach höheren Finanzaufwand für die Schadensbeseitigung zu vermeiden. 

„Nach den schrecklichen Bildern vom Hochwasserereignis im Juni, das schon das zweite sogenannte Jahrtausendhochwasser innerhalb von elf Jahren war, müssen wir den vorbeugenden Hochwasserschutz in den Fokus unserer Bemühungen rücken“, so Kretschmann, der auch als Vorsitzender die Konferenz leitete.

„Ernsthafte Prüfung einer Pflichtversicherung“


Bei der Finanzierung der sich aus einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm ergebenden Aufgaben sei aber auch der Bund in der Verantwortung. „Dabei ist außerdem notwendig, bei internationalen Flussgebieten die Nachbarstaaten einzubeziehen“, ergänzte Sachsens Ministerpräsident Tillich. 

Die Optimierung von Genehmigungsverfahren für den Hochwasserschutz und die größere Verbreitung von Elementarschadenversicherungen sollen von den zuständigen Fachministerkonferenzen ebenso geprüft werden wie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Es könne zukünftig nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand sein, Schäden zu regulieren, sagte Tillich und appellierte an die Versicherer, Elementarschutz auch jenen Menschen zu gewähren, die an Gewässern leben.

Ziel der Bundesländer ist es, dass jeder Bürger ein Angebot erhalten könne. Und: „Wir prüfen ernsthaft, ob es möglich ist, eine Versicherungspflicht einzuführen“, sagte der Grünen-Politiker Kretschmann, wie die Rhein-Neckar-Zeitung schreibt. Vom Land Baden-Württemberg werde derzeit verfassungsrechtlich geprüft, unter welchen Bedingungen eine Versicherungspflicht wieder eingeführt werden könne. 


Für die Assekuranz sind Stimmen, die nach einer Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen rufen, nicht neu. Fast reflexartig tauchen sie nach größeren Extremwetterereignissen auf, ist die Erfahrung des Branchenverbandes GDV, der eine Pflichtversicherung ablehnt.




„Schutz auch in Hochrisikozone möglich“


„Eine solche Pflichtversicherung ist ein Feigenblatt, denn sie löst das eigentliche Problem nicht“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Eine Pflichtversicherung nehme jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen, da im Schadensfall Geld von der Versicherung komme. 


„Wer würde da freiwillig in geflieste Keller, Schutzmauern oder dichte Fenster investieren?“, fragt von Fürstenwerth. Insgesamt gibt es nach Berechnungen des GDV rund 280.000 Haushalte in Deutschland, die in der sogenannten Gefahrenklasse 4 (GK 4), der höchsten Risikozone der Versicherer, wohnen. 

Das seien in der Regel Regionen in unmittelbarer Wassernähe. Sie sind statistisch betrachtet alle zehn Jahre von Hochwasser betroffen. Trotz des hohen Risikos könnten die Versicherer den Menschen auch hier Versicherungsschutz anbieten, so der Branchenverband.

99% aller Gebäude problemlos versicherbar

Ausschlaggebend für die Versicherbarkeit gegen Hochwasser und Überschwemmung sei übrigens nicht nur die Lage. Individuelle Vorsorge (zum Beispiel geflieste Keller) und staatlicher Hochwasserschutz (etwa Deiche und Dämme) wirkten sich positiv aus. 


Diese Faktoren hätten somit unmittelbar Einfluss auf die jeweilige Risikobewertung durch den Versicherer. Außerdem, so der GDV, hätten einige Versicherer für die Hochrisikozone eigene Expertenteams, die sich ausschließlich um Versicherungslösungen potenzieller Kunden in diesen Gebieten kümmerten. 

Die Assekuranz könne 99% aller Gebäude in Deutschland problemlos versichern. Die Versicherungsdichte in der Hochrisikozone in Sachsen zeige exemplarisch, dass sich auch für das verbleibende Prozent mit Selbstbehalten oder baulichen Präventionsmaßnahmen überwiegend Versicherungsschutz anbieten lasse. (ucy)

Quelle: Dieser Artikel von mir erschien zuerst auf der Seite asscompact.de