Montag, 21. Oktober 2013

Rentenzahlungen ins Ausland künftig ohne Abzug

Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Mit über 16 Milliarden Euro beteiligte sich die Deutsche Rentenversicherung bei der Krankenversicherung der Rentner. 


Seit dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin

Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. 


Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (zum Beispiel die USA, Türkei und Tunesien), erhalten schon bisher ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.

Kostenbeteiligung bei Krankenversicherung der Rentner

Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert ebenfalls über ihre Kostenbeteiligung für die Krankenversicherung der Rentner. Sie beteiligte sich demnach im letzten Jahr mit über 16 Milliarden Euro an den Krankenversicherungsbeiträgen der Rentner. Dies sei der zweitgrößte Ausgabenposten im Haushalt der Deutschen Rentenversicherung.


Bei Rentnern, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung einen Beitragsanteil zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent der monatlichen Rente. 


Sie beteiligt sich damit knapp zur Hälfte an dem aus der Rente zu berechnenden Krankenversicherungsbeitrag, der aktuell 15,5 Prozent beträgt. Die Rentenversicherung leitet den monatlichen Beitragsanteil der Rentner zusammen mit dem Anteil der Rentenversicherung an den Gesundheitsfonds weiter.

Zu den Krankenversicherungsbeiträgen von privat oder freiwillig versicherten Rentnern zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss in entsprechender Höhe. Dieser Zuschuss wird den Rentnern monatlich mit der Rentenzahlung überwiesen. (ucy)