Montag, 7. Oktober 2013

Elektronische Krankenversicherungs- und Lohnsteuerkarte ab 2014 Pflicht





Die Vorderansicht einer Musterkarte der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Bild: © GKV-Spitzenverband 2013


Ab 2014 verlieren die herkömmlichen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit. Fortan muss die neue elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden. Auch der Datenabruf auf der Lohnsteuerkarte wird ab 2014 nur noch elektronisch und damit papierlos durchgeführt. Arbeitnehmer sollten ihre Daten beim Finanzamt auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.







Auf der Rückseite der Karte ist die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Bild: © GKV-Spitzenverband 2013




Die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) werden zum 31.12.2013 ihre Gültigkeit verlieren – unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Das hat der GKV-Spitzenverband in einer Mitteilung bekannt gegeben. Ab 01.01.2014 seien damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige Nachweise für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. 

Derzeit seien bereits rund 95% der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Für die wenigen Versicherten, die bislang noch keine eGK haben, appelliert der GKV-Spitzenverband, schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einzureichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden könne.

Minicomputer in der Karte 

Grundsätzlich werde ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können. Die Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichert aber, dass kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt werde. 

In diesem Fall gelte das gleiche Verfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen.

Äußerlich erkennt man die neue Gesundheitskarte am Lichtbild des Versicherten auf der Vorderseite. Damit wollen die Kassen die missbräuchliche Nutzung der Karte erschweren. Wie auf der bisherigen Karte ist auf der Rückseite der eGK die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Doch die größte Änderung befindet sich in der neuen Karte. Diese ist nämlich statt eines Speicherchips mit einem Mikroprozessor-Chip ausgestattet. 

Mithilfe dieses „Minicomputers“ könnten komplexe Rechenoperationen auf der Karte durchgeführt werden, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Genau hierin sehen Kritiker offene Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Denn die Idee ist, dass auf der Karte die komplette Patientenakte abgelegt werden kann. Ursprünglich sollte die eGK bereits 2006 an den Start gehen. Angekündigt hatte sie im Jahre 2003 die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Eine Änderung, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber trifft, wurde ebenfalls mehrmals verschoben: Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte – kurz: ELStAM. Dieses wird für alle Arbeitgeber nun spätestens mit der letzten Lohnzahlung für 2013 Pflicht. Darauf weist das saarländische Finanzministerium hin. Weit mehr als eine Millionen Arbeitgeber bundesweit haben nach Angaben des Ministeriums diesen Schritt bereits vollzogen. 

Im Saarland hätten etwa 14.000 Unternehmen die Umstellung noch vor sich. Diese Unternehmen könnten gegen Jahresende unter zeitlichen Druck geraten. Um Probleme zu verhindern, erinnert in den nächsten Tagen die Finanzverwaltung mit einem Schreiben die Betroffenen und informiert gezielt über die Umstellung.

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird der Lohnsteuerabzug rein elektronisch und damit papierlos durchgeführt. Damit hat die alte auf Papier bestehende Lohnsteuerkarte endgültig ihren Platz in die Geschichtsbücher gefunden. Im Jahre 1925 eingeführt, geht mit den letzten Vorbereitungen für die elektronische Lohnsteuerkarte eine über 85 Jahre alte Tradition zu Ende. 

Sind meine Lohnsteuerdaten korrekt?

Auch die Oberfinanzdirektion Niedersachsen empfiehlt allen bislang noch nicht teilnehmenden Arbeitgebern bereits jetzt in das neue Verfahren einzusteigen. Insbesondere größeren Arbeitgebern biete der stufenweise Einstieg die Möglichkeit, die neuen Verfahrensschritte sukzessive in die Unternehmensabläufe zu integrieren.

Wichtig für alle Arbeitnehmer: Sie sollten ihre Lohnsteuer-Abzugsmerkmale bei ihrem zuständigen Finanzamt überprüfen bzw. neu beantragen. Andernfalls besteht nämlich die Gefahr, dass diese Lohnsteuer-Daten beim neuen Verfahren nicht berücksichtigt werden. Schlimmstenfalls erhält der Arbeitnehmer dann weniger Nettolohn. Um dies zu verhindern, können Arbeitnehmer bereits seit Oktober 2012 einen Antrag stellen, in dem sie ihre Lohnsteuer relevanten Daten korrekt widergeben. 

Dieser Schritt ist empfehlenswert, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die elektronischen Angaben des Arbeitnehmers auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Nur der Arbeitnehmer könne falsche Angaben korrigieren lassen. (ucy)

Quelle: Dieser Artikel von mir erschien zuerst auf der Seite asscompact.de.