Montag, 27. Januar 2014

Handel mit Bitcoins kann erlaubnispflichtig sein

Erstmals geben zwei deutsche Aufsichtsbehörden ihre Einschätzung zur Internetwährung Bitcoins ab. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt, wann der Handel mit der virtuellen Währung angemeldet werden muss. Die Bundesbank sieht Bitcoins als ein „Spekulationsobjekt“, über dessen Risiko die Anleger sich im Klaren sein sollten. 


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stuft Bitcoins (BTC) als „rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten“ ein. „Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten“, teilt die Aufsichtsbehörde in der aktuellen Januar-Ausgabe ihres hauseigenen „BaFin-Journal“ mit. Damit gibt die Behörde erstmals öffentlich eine offizielle Bewertung zur BTC bekannt. 

Der gewerbliche Umgang mit der virtuellen Währung kann nach Angaben der BaFin erlaubnispflichtig sein. Das heißt, dass der Händler eine schriftliche Erlaubnis der BaFin einholen muss (gemäß Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes). 

Allerdings sei die bloße Nutzung von BTC als Ersatzwährung für Bar- und Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. „Der Anbieter kann seine Leistungen mit BTC bezahlen lassen, ohne dass er dadurch Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt“, so Jens Münzer von der BaFin in seiner Analyse. 

Unter die Finanzaufsicht fällt laut Münzer allerdings eine Person, die auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. „Ein weiteres Beispiel“, erklärt der Aufseher, „sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten“. Insgesamt bewertet Münzer die Frage der Erlaubnispflicht als „rechtlich komplex“. Er rät deshalb potenziellen Anbietern frühzeitig eine Beurteilung der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

„Häufende“ Risiken von Bitcoins 

Die Bonner Behörde weist ebenfalls auf die Risiken von BTC für Unternehmen und Verbraucher hin. Diese Risiken seien für sich genommen auf dem Finanzmarkt nicht neu, häuften sich aber „aufgrund der spezifischen Struktur von BTC“. So wie Bargeld könnten BTC verloren gehen oder gestohlen werden. 

Verliere der Nutzer durch eine Fehlfunktion des Computers Adressen beziehungsweise private Schlüssel oder würden ihm diese physisch oder durch Angriffe aus dem Internet entwendet, seien die BTC, die nach wie vor im Netzwerk registriert sind, für ihn unwiederbringlich verloren, da er nicht mehr über sie verfügen könne, warnt die BaFin. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Kosten für Transaktionen steigen würden, was die Akzeptanz der BTC beeinträchtigen könne. „Ein weiteres Risiko von BTC sind Wertschwankungen“, so die BaFin.

Vor allem aber könne der Einstieg von Spekulanten, die BTC nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen. Ähnlich wie bei anderen hoch volatilen Finanzinstrumenten. Dies könne erhebliche Gewinne, aber auch Verluste nach sich ziehen. Eine weitere Gefahr sieht die Finanzaufsicht darin, „dass sich das BTC-System durch Konflikte verschiedener Client-Typen von innen heraus korrumpiert“. 
Das BTC-System sei nämlich als solches nicht völlig starr und unveränderlich. Im Idealfall entscheide die Mehrheit der Nutzer über die Auswahl der Clients und durch deren Programmierung auch über Anpassungen des Systems. „Einige Nutzer haben jedoch aufgrund herausragender Kenntnisse überproportional große Einflussmöglichkeiten“, heißt es im Aufsatz. Dies könne Konflikte über die Zulässigkeit von Änderungen und Anpassungen auslösen.

Schließlich erwähnt die deutsche Finanzaufsichtsbehörde das Risiko der Geldwäsche und von anderen illegale Handlungen, dass durch die „Teilanonymität der Transaktionen“ entstehen könne. „Dies kann zu polizeilichen Ermittlungen mittels Blockchain-Analysen führen. Staatliche Eingriffe bis hin zu Kontensperrungen und Beschlagnahmen bei Dienstleistern können die Folgen sein. Diese treffen auch legale Nutzer.“ BaFin-Mann Münzer, der unter anderem für die Verfolgung unerlaubter Geschäfte aus dem Ausland zuständig ist, gibt zu bedenken, dass es keine zentrale staatliche Aufsicht oder Regulierung für BTC gebe. „Sie ist für das dezentrale Netzwerk nicht durchführbar“, sagt Münzer. 

Bundesbank: „Spekulationsobjekt“ Bitcoins 

Neben der BaFin hat sich nunmehr auch der Präsident der Deutschen Bundesbank, Dr. Jens Weidmann, zu der virtuellen Währung geäußert. Der „Hype“ um die „Internetwährung“ BTC sei auch vor dem Hintergrund der derzeit extrem niedrigen Zinsen zu sehen, sagte Weidmann auf einer Veranstaltung in Berlin. 

„Ich sage Internetwährung in Anführungszeichen, da BTC die wesentlichen Eigenschaften einer Währung kaum erfüllen und eher ein Spekulationsobjekt darstellen, über dessen Risiko die Anleger sich im Klaren sein sollten“, so die klare Ansage des Bundesbank-Präsidenten.

Zuvor warnte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele vor der Internetwährung. „Aufgrund ihrer Konstruktion und wegen der großen Volatilität sind Bitcoins hochspekulativ. Für sie gibt es keine staatliche Garantie, und es kann grundsätzlich zu einem Totalverlust für den Anleger kommen. Die Bundesbank weist ausdrücklich auf diese Risiken hin“, so Thiele. (ucy)