Die Stiftung Warentest kritisiert in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" eine "Gesetzeslücke" bei Kombikrediten mit Bausparverträgen, die eine "systematische Täuschung" erlaube.
Kombikredite mit Bausparverträgen können zwar günstig sein, bleiben aber wegen der Kosten fast immer eine Mogelpackung. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest für die Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
Bausparkassen nutzten nach Angaben der Stiftung eine "Gesetzeslücke, um systematisch Kosten zu verschleiern". Sie würben mit irreführenden Effektivzinsen, die versteckte Kreditkosten von vielen tausend Euro nicht berücksichtigten.
Von gewöhnlichen Bankkrediten unterscheiden sich Kombikredite vor allem dadurch, dass der Kunde zunächst keine Schulden tilgt, sondern stattdessen in einen Bausparvertrag einzahlt. Wird der Vertrag zugeteilt, löst der Kunde sein Darlehen mit der Bausparsumme auf einen Schlag ab.
Zwei Zinssätze
Statt einen einheitlichen Effektivzins für den Kombikredit zu nennen, geben die Anbieter zwei Zinssätze an. Zum einen den Effektivzins für das Vorausdarlehen und, zweitens, den Effektivzins für das anschließende Bauspardarlehen. Wie sehr diese Angaben täuschten, zeige ein Angebot der Deutschen Bank.
Für einen 100.000-Euro-Kredit mit fast 25 Jahren Laufzeit gebe die Bank Effektivzinsen von 3,25 Prozent und 2,98 Prozent an. Doch darin seien die zu zahlenden Bausparbeiträge mit keinem Cent berücksichtigt. "Tatsächlich lag der Effektivzins des Kombikredits nach Finanztest-Berechnungen bei 4,05 Prozent", so die Tester.
In den von Finanztest untersuchten Angeboten lag der Effektivzins der Kombikredite im Schnitt um mehr als 20 Prozent, manchmal um fast 50 Prozent über den Zinsangaben der Anbieter. "Eine systematische Verbrauchertäuschung, die bei Kombikrediten mit staatlicher Riester-Förderung gar nicht erlaubt wäre", beklagen die Verbraucherschützer.
In den von Finanztest untersuchten Angeboten lag der Effektivzins der Kombikredite im Schnitt um mehr als 20 Prozent, manchmal um fast 50 Prozent über den Zinsangaben der Anbieter. "Eine systematische Verbrauchertäuschung, die bei Kombikrediten mit staatlicher Riester-Förderung gar nicht erlaubt wäre", beklagen die Verbraucherschützer.
Denn dort müssen die Anbieter seit 2008 den tatsächlichen Effektivzins ausweisen. Bei ungeförderten Kombikrediten dagegen würden den Effektivzins oft nicht mal die Mitarbeiter der Bausparkassen kennen. (ucy)