Dienstag, 14. Januar 2014

Verbraucherzentrale Hamburg verklagt fünf Lebensversicherer

Verbraucherschützer: "Unternehmen setzen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht um".


D
ie Lebensversicherer DBV, Postbank-Versicherung, Nürnberger, AachenMünchener und Axa weigerten sich, Unterlassungserklärungen hinsichtlich der von ihnen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in ihren Policen für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen abzugeben. 

Um die seit Mitte 2012 gültige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durchzusetzen, hat die Verbraucherzentrale Hamburg nach eigenen Angaben nun Klagen gegen die fünf Versicherungsunternehmen bei den jeweils zuständigen Landgerichten eingereicht.

Streit um Abschlusskosten und Provisionen  

"Die Rechtslage ist inzwischen sehr klar", so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg, "und trotzdem weigern sich die verklagten Versicherer seit Monaten, die Urteile des BGH umzusetzen." 

Die Expertin vermutet, dass es den Unternehmen lediglich darum gehe, Zeit zu gewinnen und Verbrauchern möglichst lange und möglichst viel von dem ihnen zustehenden Geld vorzuenthalten. 

Versicherte dürften nach Rechtsprechung des obersten Gerichts bei vorzeitiger Kündigung ihrer Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge wegen einer Verrechnung von Abschlusskosten, Provisionen und Stornoabzügen nicht mehr so viel Geld verlieren wie bisher.

Mit ihrer Haltung stünden die Lebensversicherer DBV, Postbank-Versicherung, Nürnberger, AachenMüchener und Axa nach Erfahrungen der Hamburger Verbraucherschützer in der Versicherungswirtschaft nicht allein da. Erst Ende 2013 seien auf Klage der Verbraucherzentrale hin die Klauseln der Stuttgarter Lebensversicherung AG und der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG gekippt worden, die sich ebenfalls geweigert hätten, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzuerkennen. (ucy)